Bei aufhebungsvertrag kündigungsfrist einhalten

Keine Kündigungsfrist -. 1 Grund für die Flexibilität des Aufhebungsvertrags ist, dass Sie keine Kündigungsfrist einhalten müssen. Ein Aufhebungsvertrag ist also. 2 Aufhebungsvertrag ist ohne Frist möglich. Bei einer Kündigung muss im Regelfall eine gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden (§ 3 1. Muss im Aufhebungsvertrag eine Kündigungsfrist eingehalten werden? Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen wollen. 4 im Aufhebungsvertrag wird die Kündigungsfrist (§ BGB) eingehalten, die Kündigung wäre für Sie nachteiliger, z.B., weil Sie dann keine Abfindung angeboten erhalten, die Kündigung wäre voraussichtlich rechtmäßig, oder Ihnen wurde eine Abfindung in Höhe von 0,25 bis 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr gezahlt. 5 Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags erleichtert dem Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in vielerlei Hinsicht. Es müssen nicht nur keine Kündigungsfristen beachtet werden, der Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich auch ohne Vorliegen von Kündigungsgründen wirksam. 6 Ein Aufhebungsvertrag muss deshalb nicht die im Arbeitsvertrag oder vom Gesetzgeber vorgegebenen Kündigungsbedingungen, z. B. eine Frist, einhalten. Stattdessen beschließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Konditionen beim Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen. 7 Aufhebungsvertrag: Frist einhalten in Ausbildung, Probezeit oder im öffentlichen Dienst Auch bei einem Aufhebungsvertrag in der Ausbildung oder als Azubi ist keine Frist einzuhalten, wenn es um den Beendigungszeitpunkt des Ausbildungsverhältnisses geht. 8 Wann Sie im Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist einhalten sollten Zwar muss im Aufhebungsvertrag keine Kündigungsfrist eingehalten werden, trotzdem sollten Sie im Einzelfall auf die Einhaltung der gesetzlichen Frist bestehen. Der Grund: Andernfalls droht Ihnen eine Sperrzeit und eine Anrechnung Ihrer Abfindung auf das Arbeitslosengeld. 9 Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer. Ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag bedeutet, dass beide Parteien dem Vertrag und seinen Bedingungen aus freien Stücken zustimmen – und was einvernehmlich geschieht, bedarf keiner Begründung. Deshalb muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat keine Rechenschaft ablegen. aufhebungsvertrag auf wunsch des arbeitnehmers 10