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Pflegesachleistung sgb xi
(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische.
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(1) 1Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen.
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1. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 Leistungen bis zu einem Gesamtwert von Euro, · 2. für.
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Leistungen zu den Bereichen Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Kämmen, Zahnpflege sowie An- und Auskleiden), Ernährung (Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung.
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§ 36 SGB XI Pflegesachleistung (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).
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§ 36 Pflegesachleistung (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).
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(1) 1 Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). 2 Der Anspruch umfasst pflegerische Maßnahmen in den in § 14 Absatz 2 genannten Bereichen Mobilität, .
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Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom Mai , BGBl. Für die Pflegesachleistung gilt dies nur.
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Leistungen. Erster Titel. Leistungen bei häuslicher Pflege. § 36 SGB XI Pflegesachleistung. § 37 SGB XI Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen. § 38 SGB XI Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung) § 38a SGB XI Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen.
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§ 14 SGB XI Begriff der Pflegebedürftigkeit (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. 45b sgb xi
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Als Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI gilt eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste.
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36 sgb xi investitionskosten
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